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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und der

Energyhopper

Versorgungsservice Taunus UG (haftungsbeschränkt)
Hermann-Löns-Weg 12
61476 Kronberg

vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Lukas Reinhardt,

Handelsregister: Amtsgericht Königstein
Handelsregisternummer: HRB 9830

nachfolgend Anbieterin genannt.

1.
Die Anbieterin sucht auf Wunsch des Kunden nach verfügbaren Stromversorgungs- und/oder Gasversorgungstarifen am Wohnort des Kunden, die möglichst günstiger sind, als die derzeit bestehenden Versorgungstarife des Kunden.

Sofern ein Kunde an dem Dienstleistungsangebot der Anbieterin interessiert ist, kann der Kunde der Anbieterin seine gegenwärtigen Verbrauchs- und Vertragsdaten mitteilen; insbesondere seinen vollständigen Namen, seine Lieferanschrift, den derzeit bestehenden Versorgungsanbieter, den aktuell gewählten Tarif, den Vorjahresverbrauch, den letzten Jahresgesamtpreis und die vom Kunden bevorzugt zur weiteren Kommunikation gewünschten Kontaktinformationen.

Der Kunde kann der Anbieterin auch eine vollständige Kopie der letzten Jahresabrechnung seines Versorgers zukommen lassen und die Anbieterin bitten, die erforderlichen Erstinformationen der Abrechnung zu entnehmen.

Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, der Anbieterin auch spezifische Versorgungswünsche mitzuteilen (etwa ein ausschließliches oder vorrangiges Interesse an Ökostrom).

2.
Auf Grundlage der Angaben des Kunden recherchiert die Anbieterin, ob ihr günstigere Tarife am Wohnort des Kunden bekannt sind. Sofern der Anbieterin günstigere Tarife am Wohnort des Kunden bekannt sind, informiert sie ihre Kunden über das ihr bekannte, günstigste Tarif-Angebot der Versorger am Wohnort des Kunden. Die Anbieterin ist dabei nicht verpflichtet, den günstigsten Tarif am Versorgungsmarkt zu recherchieren. Vertraglicher Inhalt der Dienstleistung ist vielmehr lediglich eine Recherche und Suche nach günstigeren Angeboten im Vergleich zum derzeit bestehenden Versorgungsvertrag des Kunden. Ungeachtet dessen ist die Anbieterin jedoch schon im eigenen Vergütungsinteresse (Ziffer 3.) stets zumindest darum bemüht, ein Angebot mit maximaler Ersparnis vorzulegen.

3.
Sofern der Kunde in den von der Anbieterin vorgeschlagenen Tarif wechseln möchte, kann er dies der Anbieterin zusammen mit den hierzu erforderlichen weiteren Informationen (insbesondere Geburtsdatum und Bankverbindung zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zu Gunsten des Versorgers im Namen und in Vollmacht des Kunden, ggf. gewünschte abweichende Rechnungsanschrift, aktueller Zählerstand, Kundennummer beim bisherigen Anbieter, Zählernummer und gewünschter Wechseltermin) mitteilen.

Sofern der Kunde den Wechsel in den vorgeschlagenen, günstigeren Vertrag wünscht, trägt die Anbieterin dem Versorger dann den Abschluss des günstigeren Versorgungsvertrages im Auftrag und in Vollmacht des Kunden an.

Kunden, die einen von der Anbieterin vorgeschlagenen Wechsel wünschen, erteilen der Anbieterin insoweit ausdrücklich Vollmacht, dem gewünschten Versorgungsunternehmen den Abschluss des vom Kunden gewünschten Versorgungstarifs namens und in Vollmacht des Kunden anzutragen und den neuen Anbieter zudem bei Annahme des Antrages zugleich zu bevollmächtigen, namens und in Vollmacht des Kunden den Vertrag bei dem bisherigen Versorger zu kündigen.

Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt die Anbieterin zugleich, dem neuen Anbieter die Bankverbindung des Kunden mitzuteilen und diesem - soweit beim neuen Anbieter erforderlich - namens und in Vollmacht des Kunden ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Forderungen des Versorgers von dem Konto des Kunden zu erteilen.

Schließlich bevollmächtigt der Kunde die Anbieterin auch zur Entgegennahme von Willenserklärungen des alten und des neuen Versorgungsunternehmens an den Kunden mit Bezug zum Vertragsschluss, zur Vertragsdurchführung und zur Vertragsbeendigung.

4.
Die Anbieterin berechnet dem Kunden ihre Leistungen für jeden einzelnen neu vermittelten Versorgungsvertrag mit einem jeweils pauschalen Betrag, sobald sie den Antrag des Kunden auf Abschluss des Versorgungsvertrages an das Versorgungsunternehmen geleitet hat. Der Kunde erhält hierüber eine Rechnung.

Sofern der Kunde der Anbieterin seine Bankdaten nicht nur zur Übermittlung an den Versorger mitgeteilt hat, sondern auch zur Begleichung der Vergütung an die Anbieterin mittels SEPA-Lastschriftmandat, bucht die Anbieterin ihre fällige Vergütung nach Rechnungslegung und Fälligkeit der Rechnung von dem Konto des Kunden direkt ab. Andernfalls teilt die Anbieterin ihrem Kunden ihre Kontoverbindung mit, auf die die Vergütung zu überweisen oder ggf. einzuzahlen ist.

Die Vergütung fällt in Höhe von 20% einer pauschalierten Ersparnis zu Gunsten der Anbieterin inkl. der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an.

Sofern der Kunde eine kleinere Ersparnis als 150€ je Zählernummer aufweist, wird anstelle der 20% der pauschalierten Ersparnis, eine Gebühr von 30€ inkl. der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.

Die pauschalierte Ersparnis wird dabei wie folgend berechnet: Hypothetischer Gesamtpreis inklusive aller Steuern und staatlichen Umlagen im alten Tarif unter pauschaler Zugrundelegung des Vorjahresverbrauches abzüglich des hypothetischen Gesamtpreises im neuen Tarif inklusive aller Steuern und staatlichen Umlagen unter pauschaler Zugrundelegung des Vorjahresverbrauches.

Sofern der Vertrag mit dem neuen Versorger ausnahmsweise einmal nicht zustande kam oder wenn der Antrag des Kunden auf Abschluss des neuen Vertrages wirksam widerrufen wurde, steht der Anbieterin die Vergütung nicht zu. Die Anbieterin storniert in diesem Fall ihre Vergütungsrechnung und zahlt eine womöglich zu diesem Zeitpunkt bereits vereinnahmte Vergütung wieder vollständig an den Kunden aus.

Der Kunde informiert die Anbieterin hierzu über die näheren Umstände und gewährt ihr Einblick in alle relevanten Unterlagen, um der Anbieterin eine Überprüfung ihres Vergütungsanspruches zu ermöglichen. Der Kunde bevollmächtigt den neuen Versorger, Auskünfte zum Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versorger an die Anbieterin dahingehend zu erteilen, ob der Vertrag zustande gekommen war und ob dieser Vertrag wirksam widerrufen oder in sonstiger Weise beendet worden ist.

5.
Die Anbieterin erhält für ihre Tätigkeit ausschließlich Vergütung durch den Kunden. Die Anbieterin erhält keine Zahlungen, Vermögensvorteile oder sonstigen Leistungen von etwaigen empfohlenen Versorgungsanbietern oder sonstigen Dritten. Die Anbieterin ist insoweit unabhängig in ihrem Ratschlag und somit ausschließlich auf Basis der Vergütung gemäß Ziffer 3. dieser AGB für ihre Kunden tätig.

Die Anbieterin erbringt selbst keinerlei Versorgungsleistungen, sondern vergleicht ausschließlich ihr bekannte Tarife, unterbreitet Vorschläge, tritt als Bevollmächtigte des Kunden an den Versorger heran und trägt dem Versorger den Abschluss des Versorgungsvertrages im gewünschten Tarif namens und in Vollmacht des Kunden an.

Vertragliche Pflichten aus dem Versorgungsvertrag bestehen somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Versorger.

Die Anbieterin hat auch keinen Einfluss darauf, ob der Versorger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages im neuen Tarif annimmt.

Schließlich hat die Anbieterin aus den aufgezeigten Gründen auch keinen Einfluss auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch den Versorger.

6.
Der Vertrag zwischen Kunde und Anbieterin kommt durch Angebot und Annahme wie folgend zustande:

Nachdem der Anbieterin die gemäß Ziffer 1. erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt wurden, übermittelt sie dem Kunden - sofern verfügbar - einen Vorschlag zum Abschluss eines günstigeren Versorgungsvertrages (Angebot). Diesem Vorschlag zum Wechsel in den günstigeren Tarif kann der Kunde auf dem hierfür vorgesehenen Auftragsformular zustimmen und das Formular an die Anbieterin zurücksenden (Annahme).

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei hat das Recht den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen wiederholter Verstöße gegen vertragliche Hauptpflichten, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.
Soweit der Vertrag zwischen Anbieterin und Kunde nicht gekündigt wird, prüft die Anbieterin rechtzeitig vor dem jeweiligen Ablauf der Kündigungsfristen aller bereits zuletzt vermittelten Versorgungsverträge erneut, ob für den Kunden ein weiterer Tarifwechsel zu wiederum noch günstigeren Konditionen in Betracht kommt.

Die Anbieterin tritt hierzu insoweit erneut mit dem Kunden in Kontakt und schlägt - sofern verfügbar - unter Berücksichtigung der ihr bereits vorliegenden Kunden- und Verbrauchsinformationen weitere Tarifwechsel vor. Die vorgenannten Regelungen über den Ablauf des Tarifwechsels, über die Bevollmächtigung der Anbieterin und über die Vergütung gelten hierbei entsprechend; jedoch mit der Maßgabe, dass der gemäß Ziffer 6. kündbare Dienstleistungsvertrag zwischen Kunde und Anbieter bereits besteht.

8.
Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

9.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich nachfolgend nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.

Von dem Ausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, die zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dieser Ausschluss nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


Kronberg, Juni 2016

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